Moderne Beschützer gegen Feuer und Rauch


Rauchwarnmelder können Leben retten.

 

Nicht durch die Flammen, sondern in Folge von Rauchvergiftungen sterben die meisten der rund 600 Brandopfer in Deutschland. Bei einem Wohnungsbrand geht das größte Risiko von den Rauchgasen aus. Brandrauch kann sehr schnell tödlich sein.

 

Rauchwarnmelder ermöglichen die frühzeitige Brandraucherkennung und alarmieren schlafende Personen, die den Rauch im Schlaf häufig nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Diese Rauchwarnmelder, die allgemein auch Rauchmelder genannt werden, sind automatische Brandmelder, die auf in der Luft enthaltene Verbrennungsprodukte und/oder brandrauchtypische Schwebstoffe ansprechen. Hier gibt es Ionisationsrauchmelder und optische bzw. elektrooptische Rauchmelder.

 

Durch Batteriebetrieb funktionieren moderne Rauchmelder auch unabhängig von der Stromversorgung. Selbst feinste Rauchpartikel werden direkt erkannt und lösen einen schrillen Alarmton aus. Für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem spezielle Modelle angeboten, die durch sichtbare und/oder vibrierende Signale vor Feuer und Rauch deutlich warnen.

 

Wir empfehlen zusätzlich unbedingt die Installation einer Funk-Alarmeinheit, die die Bewohner im ganzen Haus warnt. Somit können mehrere Wohnungen oder benachbarte Häuser miteinander vernetzt und dadurch gleichzeitig die Nachbarn alarmiert werden. Unabhängig von gesetzlicher Pflicht oder nicht, Rauchmelder und Feuerlöscher sollten in jedem Haushalt ob Single, Familie oder Wohngemeinschaft zum eigenen Schutz eine Selbstverständlichkeit sein.

 

Kraft der jeweiligen Landesbauordnung sind in den Bundesländern Rauchwarnmelder mit unterschiedlichen Fristen zur Nachrüstung vorgeschrieben. Hiermit wird ein wichtiger lebensrettender Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz in Privathaushalten geleistet.

 

Folgende Bundesländer regeln in ihren Landesbauordnungen (LBO) die Ausstattungspflicht von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern wie folgt:

 

 

Bundesland Pflicht
für Neubauten
Nachrüstpflicht
im Bestand
Rauchmelder-Pflicht für Rechtsgundlage
Baden-Württemberg seit 2013 bis 31.12.2015 Neu- u. Bestandsbauten §15 Abs. 7 LBO
Bayern seit 2013 bis 31.12.2017 Neubau- u. Bestandswohnungen §46 Abs. 4 LBO
Berlin seit 2017 bis 31.12.2020 Neubau- u. Bestandswohnungen §48 Abs. 4 LBO
Brandenburg seit 2016 bis 31.12.2020 Neubau- u. Bestandswohnungen §48 Abs. 4 LBO
Bremen seit 2010 bis 31.12.2015 Neubau- u. Bestandswohnungen §48 Abs. 4 LBO
Hamburg seit 2006 bis 31.12.2010 Neubau- u. Bestandswohnungen §45 Abs. 6 LBO
Hessen seit 2005 bis 31.12.2015 Neubau- u. Bestandswohnungen §13 Abs. 5 LBO
Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 bis 31.12.2009 Neubau- u. Bestandswohnungen §48 Abs. 4 LBO
Niedersachsen seit 2012 bis 31.12.2015 Neubau- u. Bestandswohnungen §44 Abs. 5 LBO
Nordrhein-Westfalen seit 2013 bis 31.12.2016 Neubau- u. Bestandswohnungen §47 Abs. 3 LBO
Rheinland-Pfalz seit 2003 bis 04.07.2012 Neubau- u. Bestandswohnungen §44 Abs. 8 LBO
Saarland seit 2004 bis 31.12.2016 Neubau- u. Bestandswohnungen §46 Abs. 4 LBO
Sachsen seit 2016 bis 31.12.2023 Neu- u. Bestandsbauten §47 Abs. 4 LBO
Sachsen-Anhalt seit 2009 bis 31.12.2015 Neubau- u. Bestandswohnungen §47 Abs. 4 LBO
Schleswig-Holstein seit 2005 bis 31.12.2010 Neubau- u. Bestandswohnungen §49 Abs. 7 LBO
Thüringen seit 2008 bis 31.12.2018 Neubau- u. Bestandswohnungen §48 Abs. 4 LBO

 

 

Aus DIN 14676 ergeben sich die Anzahl sowie die Anordnung der automatischen Rauchwarnmelder "Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung". Der Einbau sowie die vorhergehende Planung sollten durch eine Fachkraft mit Kompetenznachweis erfolgen. Durch regelmäßige Funktionskontrollen und versierte Wartung werden Fehlalarmierungen und sonstige Betriebsstörungen weitgehend vermieden.

 

Es obliegt der Eigenverantwortung der Nutzer die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder zu überwachen. Jedoch können vorgeschriebene, aber fehlende oder auch unzureichend funktionierende Rauchmelder ggf. den vollen Schutz der Feuerversicherung und/oder Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gefährden. Eine behördliche Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung (z. B. Schornsteinfeger, Technische Überwachungsgesellschaften, Feuerwehren, Brandschutz-Kundendienste) oder durch Dritte findet nicht statt.

 

Vorsicht beim „Schnäppchen“ Rauchmelder

 

Hier reagieren auch Firmen, die im Sicherheitsmarkt nicht unbedingt ihr Kerngeschäft betreiben. Beim Erwerb von Rauchmeldern in Lebensmittel- oder Baumärkten verschafft sich der Verbraucher mit vermeintlichen "Schnäppchen" für wenige Euro nicht immer ein funktionssicheres und solides Produkt. Eine Rauchmelder-Rückrufaktion von einzelnen Lebensmittel- und Baumarktketten im Jahr 2004 und 2011 hat dies deutlich gezeigt.

 

Wir empfehlen grundsätzlich VdS-anerkannte Rauchmelder nach der Norm DIN EN 14604. Wohnungen und Häuser von über 130 qm oder mit mehr als einem Stockwerk sollten mit funkvernetzten Rauchmeldern ausgestattet werden, die gleichzeitig melden, wenn an einem anderen Ort der Wohnung bzw. des Hauses ein Feuer ausbricht.

 

Rauchmelder sind keine alltäglichen Gegenstände, sondern bedürfen der genauen Fachberatung. Der Markt bietet eine Vielzahl an Geräten und unterschiedlichen Qualitäten, was auch beim Preis deutlich wird. Man beachte hier: Unter zehn Euro kann ein Rauchmelder in Deutschland nicht produziert werden. Wir empfehlen unbedingt den Kauf im qualifizierten Fachhandel. Nur der Fachmann kann umfassende fachkundige Beratung, Planung, Installation und Wartung bei Sicherheitsprodukten, die Leben retten und Sachwerte schützen, liefern.

 

Wertvolle Tipps zum Erwerb von Rauchwarnmeldern im Fachhandel

 

Folgende Qualitätsmerkmale sollten unbedingt beachtet werden:

  1. CE-Kennzeichnung (EU-einheitliches Konformitätszeichen für bestimmte Produkte des Europäischen Binnenmarktes)
  2. Geprüfte Sicherheit -Prüfzeichen (geprüft nach dem Produktsicherheitsgesetz durch akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsinstitution)
  3. VdS-Produktanerkennung (Anerkennung nach Prüf- und Zertifizierungsverfahren der VdS Schadenverhütung GmbH)

 

Weiter sollten Rauchmelder folgende Ausstattungsmerkmale haben:

  1. langlebige Batterien und Befestigungsmaterial
  2. Warneinrichtung, die einen Spannungsabfall der Batterien akustisch meldet
  3. Prüfvorrichtung zur regelmäßigen Funktionskontrolle
  4. Fachhandelgarantie
  5. Fotoelektronische Funktionsweise
  6. Vernetzbarkeit (per Kabel oder Funk)
  7. Schutzvorrichtung gegen Verunreinigung (Staub, Insekten)

 

Unsere Lieferanten sind:

 

Hekatron und Ei Electronics GmbH